Schulanmeldung

Für die Kinder, die bis zum 30. September 2012 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August 2012 die Schulpflicht.


Eltern, die ihre Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres einschulen wollen, können auch einen Antrag an die Grundschule richten. Sie müssen sich bei der Stadt Bonn vorab einen Anmeldeschein besorgen (unter 774367). Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen.

 

Für das Schuljahr 2012/2013 waren die Anmeldetermine vom 10. bis 12.11.2011.

 

Die veränderten Stichtage der Schulpflicht:

 

Ab dem Schuljahr 2011/2012 immer der 30. September.

 

Weitere Informationen vom Bildungsministerium finden Sie hier:

 

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Einschulung/index.html

Aktuelles

Wir begrüßen den neuen Schulleiter Herrn Zuber ganz herzlich an der Josefschule!

 


Wir bedanken uns bei dem Förderverein der Josefschule für die finanzielle  Unterstützung dieser Homepage!